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Gebührenordnung

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Gebührenordnung regelt auf Grundlage der Benutzungsordnung der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Trier in der jeweils gültigen Fassung (zuletzt vom 1. Februar 2017) die mit der Inanspruchnahme der Bibliothek verbundenen Gebühren.

§ 2 Bibliotheksnutzung

Die Nutzung der Bibliotheksbestände, des Lesesaals und der Internetzugänge sowie der vorgehaltenen technischen Hilfsmittel ist kostenfrei.

§ 3 Benutzerausweis

Erstausweis kostenlos, Ersatzausweis 10,- €

§ 4 Spinde

Nutzung kostenfrei, Ersatzschlüssel 150,- €

§ 5 Säumnisgebühren

Bei Überschreitung der in § 15 der Benutzungsordnung genannten Leihfrist wird eine Säumnisgebühr nach dem folgenden Schlüssel erhoben. Diese wird bis zur Begleichung in das Benutzerkonto des Benutzers / der Benutzerin eingetragen.

Überschreitung der Leihfrist um bis zu:

einer Woche 1. Mahnung pro Medium 1,00 €
zwei Wochen 2. Mahnung pro Medium 2,00 €
drei Wochen 3. Mahnung pro Medium 4,00 €
vier Wochen 4. Mahnung pro Medium 8,00 €
fünf Wochen 5. Mahnung pro Medium 16,00 €

Neben dem Verzugsgeld bei Überschreitung der Leihfrist hat der Benutzer / die Benutzerin für die postalische Zustellung – unbeschadet etwaiger sonstiger der Bibliothek entstandener Kosten – die Portokosten zu bezahlen. Nach erfolgloser fünfter Mahnung wird dem Benutzer / der Benutzerin – unabhängig von einer späteren Rückgabe – der Wiederbeschaffungswert der überfälligen Medien in Rechnung gestellt und er/sie von der Benutzung bis auf Widerruf durch die Bibliotheksleitung ausgeschlossen (vgl. § 22 der Benutzungsordnung).

§ 6 Kopien, Ausdrucke, Scans, Fotografien und Digitalisate

Kopien (S/W)

Selbstanfertigung Din A4 pro Kopie 0,10 €
Din A3 pro Kopie 0,20 €

Kopien (Farbig)

Selbstanfertigung Din A4 pro Kopie 0,50 €
Din A3 pro Kopie 1,00 €

Kopierauftrag

Zusätzlich zum Kopien-Entgelt pro Kopie 0,50 €

Scans

Selbstanfertigung Kostenlos
Auftragsanfertigung
Bearbeitungspauschale pro Auftrag 5,00 €
Normaler Aufwand pro Scan 0,50 €
Höherer Aufwand* pro Scan 1,00 €
Reproduktionsfähige Scans in hoher Auflösung pro Scan 2,00 €

* Ein höherer Aufwand ist zum Beispiel dann gegeben, wenn Objekte besonders wertvoll, beschädigt oder in ihrem Erhaltungszustand gefährdet sind und eine besonders vorsich-tige Handhabung erfordern. Das gilt in der Regel für Handschriften und Alte Drucke mit Erscheinungsjahr vor 1800 sowie für Karten und Medien mit Übergröße (z. B. Zeitungen).

Die Publikation von Reproduktionen der Bibliothek in gedruckter und/oder digitaler Form, die Zugänglichmachung im Internet sowie deren Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung der Bibliothek. Die Nutzungsbedingungen und ggf. anfallende Gebühren sind in einem eigenen Benutzungsantrag für Reproduktionen geregelt.

§ 7 Leihverkehr (Fernleihe)

Lokaler Leihverkehr aus der UB Trier Kostenlos
Deutscher Leihverkehr pro Bestellung 1,50 €*
(zzgl. ggf. Kosten der gebenden Bibliothek)
Internationaler Leihverkehr pro Bestellung 3,00 €*
(zzgl. ggf. Kosten der gebenden Bibliothek) mind. 4,00 €

* Die Fernleihgebühr ist eine Bearbeitungspauschale, die auch bei erfolgloser Bestellung zu entrichten ist.

§ 8 Wiederbeschaffung von Medien

Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums hat der Benutzer / die Benutzerin die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Reparaturkosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,- € pro Medium zu tragen.

Die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur des Mediums erfolgt grundsätzlich durch die Bibliothek und wird dem Verursacher / der Verursacherin in Rechnung gestellt.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.

Trier, den 29. September 2023

gez. Dr. Hans-Joachim Cristea

Direktor der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Trier



Die Benutzungsordnung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Die Gebührenordnung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

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