Die Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Trier ist eine öffentlich zugängliche wissenschaftliche Einrichtung in Trägerschaft des Bischöflichen Priesterseminars Trier.
Die Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Trier dient der Literatur- und Informationsversorgung des Bischöflichen Priesterseminars Trier und der Theologischen Fakultät Trier. Darüber hinaus sammelt sie als Diözesanbibliothek des Bistums Trier Publikationen, die sich auf die Geschichte und Gegenwart des Bistums Trier beziehen. In dieser Funktion berät sie auch Pfarrgemeinden und andere Einrichtungen des Bistums Trier bei der Pflege und Verwaltung historischer Buchbestände.
Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich geregelt. Mit der Zulassung zur Benutzung beginnt das Benutzungsverhältnis.
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars werden die Benutzungsordnung und die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung anerkannt.
Primäre Benutzer und Benutzerinnen der Bibliothek sind die Seminaristen, das Kollegium des Bischöflichen Priesterseminars Trier sowie die Lehrenden und Studierenden der Theologischen Fakultät Trier. Darüber hinaus steht sie allen Interessierten (teilw. mit Einschränkungen) zur Benutzung offen. Auch juristische Personen können zur Benutzung der Bibliothek zugelassen werden.
Alle Benutzer und Benutzerinnen der Bibliothek haben sich in den Bibliotheksräumen so zu verhalten, dass andere Benutzer und Benutzerinnen sowie der Bibliotheksbetrieb nicht gestört werden und die Einrichtung keinen Schaden nimmt.
Alle Benutzer und Benutzerinnen der Bibliothek haben sich zudem an die jeweils gültige Hausordnung zu halten. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang und auf der Website sowie über den Onlinekatalog bekannt gegeben.
Die Bereitstellungszeiten von Medien aus dem Magazin werden durch Aushang und auf der Website sowie über den Onlinekatalog bekannt gegeben.
Nachfolgende Mediengruppen dürfen nur in den Räumen der Bibliothek eingesehen und genutzt werden:
Die Vervielfältigung ganzer Bücher und Zeitschriften ist nicht gestattet.
Für die Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen ist der Benutzer / die Benutzerin verantwortlich.
Das Kopieren aus Büchern und Periodika, die vor 1900 erschienen bzw. älter als 115 Jahre sind, ist nicht gestattet. Aus Büchern die vor 1850 erschienen sind dürfen Scans nur vom Bibliothekspersonal mit einem Aufsichtscanner gegen Gebühr angefertigt werden. Das Kopierverbot und das Verbot der Anfertigung von Scans durch den Benutzer / die Benutzerin gilt auch für neuere Bücher und Periodika, deren Größe, Wert oder Erhaltungszustand besondere Umsicht erfordern.
Materialien aus dem Katalogsaal (Signaturen-Gruppe Kat), dem Lesesaal (Signaturen-Gruppe LS) und aus den Semesterapparaten (Handapparaten) der Lehrenden der Theologischen Fakultät können – soweit sie nicht den sonstigen Ausleihbeschränkungen unter § 10 unterliegen – über Nacht, über Feiertage oder über das Wochenende entliehen werden. Deren Ausleihe kann frühestens eine Stunde vor Schließung erfolgen, die Rückgabe muss am nächsten Öffnungstag spätestens eine Stunde nach Öffnung der Bibliothek erfolgen.
Ausleihen können nur durch Benutzer und Benutzerinnen mit einem Wohnsitz im Bistum Trier oder im Erzbistum Luxemburg getätigt werden. Die Bibliothek des Priesterseminars Trier ist eine Magazinbibliothek, daher müssen alle zur Ausleihe bestimmten Medien über die Kataloge ermittelt und bestellt werden.
Für die Ausleihe ist die Vorlage des Benutzerausweises erforderlich.
Eine Ausleihe durch Dritte ist nur dann gestattet, wenn diese den Benutzerausweis und eine entsprechende Vollmacht des beauftragenden Benutzers / der beauftragenden Benutzerin vorweisen können.
Die Weitergabe von entliehenen Medien an Dritte ist nicht erlaubt und kann zum Ausschluss von der Benutzung führen. Im Falle eines Schadens oder Verlustes haftet der namentliche Entleiher / die namentliche Entleiherin.
Die Leihfrist für alle ausleihbaren Medien, die nach § 14 ausgeliehen wurden, beträgt 28 Tage ab dem Datum der Entleihung. Sofern keine Vormerkungen bestehen kann die Leihfrist bis zu fünfmal verlängert werden (s. folgenden Absatz).
Vor Ablauf der Leihfrist (gegebenenfalls einschließlich der Verlängerung) ist das Medium unaufgefordert zurückzugeben oder rechtzeitig über das Benutzerkonto des Onlinekatalogs, schriftlich (auch per E-Mail) oder telefonisch eine Verlängerung zu beantragen. Von der Bibliothek versandte Erinnerungen sind ein freiwilliger Service der Bibliothek; ihr Ausbleiben entbindet den Benutzer / die Benutzerin nicht von der Pflicht, die Leihfristen der entliehenen Medien selbst zu überwachen. Sie haben bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung dafür zu sorgen, dass die entliehenen Werke rechtzeitig zurückgegeben werden. Bis zum Eingang des ausgeliehenen Bibliotheksguts trägt der Entleiher / die Entleiherin das Verlustrisiko.
Studierende einer der Trierer Hochschulen, die eine wissenschaftliche Abschlussarbeit (Bachelor-, Masterarbeit etc.) verfassen, können auf Antrag und unter Vorlage eines von der Hochschule ausgestellten Nachweises befristet für die Dauer der Abfassung ihrer Arbeit bis zu fünf automatische Verlängerungen erhalten.
Promovenden und Habilitanden können auf Antrag für die Dauer der Abfassung ihrer Arbeit bis zu acht automatische Verlängerungen erhalten. Ebenfalls bis zu acht automatische Verlängerungen erhalten unbefristet die Mitglieder des Seminarkollegiums und die Professoren und Professorinnen der Theologischen Fakultät Trier sowie für die Dauer ihrer Anstellung die festangestellten Dozenten und Dozentinnen der Theologischen Fakultät Trier.
Alle Verlängerungen der Leihfrist werden unter Vorbehalt gewährt und können aus betrieblichen Gründen oder aufgrund einer Vormerkung durch einen anderen Benutzer / eine andere Benutzerin widerrufen oder verkürzt werden.
Im Bestand der Bibliothek nicht vorhandene Literatur kann über den Weg der Fernleihe nach den Richtlinien der Deutschen Leihverkehrsordnung, die auf Wunsch in der Bibliothek eingesehen werden kann, gegen Gebühr (gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung) aus anderen Bibliotheken besorgt werden.
Die Fernleihgebühr ist eine Bearbeitungspauschale, die auch bei erfolgloser Bestellung zu entrichten ist.
Die von der Bibliothek des Priesterseminars zur Verfügung gestellten PCs und Internetzugänge im Lesesaal und im Katalogsaal dienen ausschließlich der wissenschaftlichen Recherche und der beruflichen Weiterbildung im Rahmen theologischer, philosophischer oder kirchlicher Forschung und Tätigkeiten. Mit der Nutzung der PCs und Internetzugänge erkennt der Benutzer / die Benutzerin die jeweils gültige EDV- bzw. Internetordnung an.
Zur Information und Literaturzusammenstellung stehen in der Bibliothek Kataloge, Bibliographien, Nachschlagewerke, Datenbanken und weitere Informationsmittel zur Verfügung.
Das Bibliothekpersonal ist, soweit es die personelle Situation erlaubt, bei der Benutzung dieser Informationsmittel behilflich. Gleiches gilt für die Erteilung einfacher bibliographischer oder sachbezogener Auskünfte aus den Beständen der Bibliothek.
Alle Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt und bedingen keinen Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Die Ausleihe am Ort vorhandener Medien ist kostenfrei. Für Fernleihe, Reproduktionen und andere Leistungen erhebt die Bibliothek Gebühren nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Der Benutzer / die Benutzerin haftet:
Bei Verlust des Bibliotheksausweises und gegebenenfalls dadurch verursachte Schäden durch Dritte.
Für durch ihn/sie verursachte Beschädigungen an der Einrichtung bzw. den technischen Hilfsmitteln der Bibliothek.
Für von ihm/ihr entliehene, jedoch nicht zurückgegebene Medien.
Für Beschädigung oder Verlust von durch ihn/sie entliehene Medien (auch Unterstreichungen in und Verschmutzungen von Büchern gelten als Beschädigung!).
Der Benutzer / die Benutzerin hat den Zustand des ihm/ihr ausgehändigten Bibliotheksgutes beim Empfang zu prüfen und gegebenenfalls vorhandene offensichtliche Schäden unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls wird angenommen, dass der Benutzer / die Benutzerin es ohne Schäden übernommen hat, und er/sie für die Beschädigungen haftbar gemacht. Der Benutzer / die Benutzerin darf Beschädigungen des Bibliotheksguts nicht selbst beheben. Bestehende und nicht zu behebende Schäden werden im Katalogeintrag des Mediums vermerkt.
Verstößt ein Benutzer / eine Benutzerin schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder ist durch Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisse für die Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars oder für deren übrige Benutzer und Benutzerinnen unzumutbar geworden, so kann die Bibliothek diesen/diese vorübergehend oder dauerhaft in der Benutzung einschränken oder von der Benutzung ausschließen.
Strafrechtlich relevante Verstöße werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht, insofern sie die Bibliothek als Einrichtung betreffen.
Der Ausschluss von der Benutzung kann mit einem Hausverbot verbunden werden.
Die Bibliothek des Priesterseminars Trier übernimmt, außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, keine Haftung, insbesondere nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder zeitlich verzögerte Benutzungs- und Informationsdienstleistungen entstanden sind.
Für die in den Spinden oder an der Garderobe aufbewahrten oder in die Obhut des Personals gegebenen Gegenstände, Taschen und Kleidungsstücke wird keine Haftung übernommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Trier.
Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Nachträgliche Änderungen erfassen auch bereits bestehende Benutzungsverhältnisse.
Trier, den 31. Januar 2017
gez. Msgr. Michael Becker Lic. theol.
Der Regens des Bischöflichen Priesterseminars Trier
Die Benutzungsordnung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Die Gebührenordnung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
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